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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FC Thun AG

1.  Geltungsbereich 
Für den Erwerb und die Verwendung von Tickets (Einzeltickets, Saisonkarten und Packages) gelten ausschliesslich die nachfolgenden AGB-Ticketing, welche die Ticketinhaber durch den Erwerb oder die Verwendung der Tickets akzeptieren. Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Stadionordnung. Durch den Ticketerwerb akzeptiert der Käufer die AGB und die Stadionordnung. Anderslautende Vereinbarungen zwischen der FC Thun AG und dem Ticketinhaber sind nur verbindlich, wenn sie von der FC Thun AG schriftlich bestätigt vorliegen. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen dem Ticketinhaber und der FC Thun AG, als Veranstalterin der Heimspiele des FC Thun sowie von anderen Veranstaltungen.

2.  Ticketing
2.1.  Einzeltickets
Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spiels des FC Thun in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, und/oder Spielen unter teilweisem oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die FC Thun AG veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Im Falle einer Spielverschiebung gilt Ziffer 2.9. nachfolgend.

2.2.  Saisonkarten / Packages
Mit dem Kauf einer Saisonkarte erwirbt der Ticketinhaber das Recht auf den Besuch der Spiele des FC Thun oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie, die in der definierten Zeit stattfinden. Unter Packages sind mehrere Einzeltickets zu verstehen, die vom Kunden, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, nur zusammen, d.h. im Bündel erworben werden können. Wo nachfolgend nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten für Packages die gleichen Bestimmungen wie über die Saisonkarten. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, -verschiebungen und/oder Spielen unter teilweisem oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die FC Thun AG veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das gleiche gilt auch für als Teil von Saisonkarten/Packages verkaufte Tickets. Allfällige Vergünstigungen oder weitergehende Leistungen für Saisonkartenbesitzer (z.B. Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im FC Thun-Fanshop, etc.) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf der offiziellen Website www.fcthun.ch. Es besteht diesbezüglich jedoch kein Rechtsanspruch.

2.3.  Vertragsschluss | Bestellung
Die FC Thun AG bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets und Saisonkarten (bzw. auch Packages) nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an verschiedenen (Vor-) Verkaufsstellen und über das Internet zu erwerben. Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er seine Bestellung an die FC Thun AG abgibt und eine Zahlung bzw. einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der FC Thun AG erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Bestellung durch die FC Thun AG bzw. durch das Versenden oder durch die Übergabe des Einzeltickets bzw. der Saisonkarte oder Packages. Für den Fall, dass sich nach der Bestellung ergeben sollte, dass die bestellten Plätze nicht oder nicht mehr verfügbar sind, behält sich die FC Thun AG vor, dem Ticketkäufer bei Verfügbarkeit andere und möglichst gleichwertige Plätze als die bestellten anzubieten. Dem Ticketkäufer steht in diesem Fall ein umgehend auszuübendes Recht zu, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die FC Thun AG behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Maximalanzahl der bestellbaren Einzeltickets, Saisonkarten oder Packages zu bestimmen.

2.4.  Preise
Massgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt, in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und dem städtischen Sicherheitszuschlag von CHF 1.50 pro Einzelticket/Spiel sowie exklusive einer allfälligen Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr.

2.5.  Zahlungsbedingungen
Bestellungen werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt (mit den von der FC Thun AG zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten, wie z. B. Kreditkarte oder Barzahlung, etc.). Der Ticketversand/ Saisonkartenversand bzw. die Ticketübergabe/Saisonkartenübergabe erfolgt jedoch immer erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei der FC Thun AG. Bei unvollständigen oder nicht fristgerechten Zahlungen oder bei nicht ausreichender Kreditkarten- oder Kontodeckung, ist die FC Thun AG berechtigt, unbezahlte Einzeltickets/Saisonkarten zu stornieren bzw. die Bestellung ersatzlos zu streichen und/oder die Einzeltickets/Saisonkarten zu sperren und diese wieder für den Verkauf freizugeben. Die Überwälzung der Bearbeitungskosten an den Kunden sowie die Geltendmachung von Ersatz des weiteren Schadens bleibt für diese Fälle ausdrücklich vorbehalten.

2.6.  print@home-Tickets
Mittels der Funktion print@home kann das erworbene Einzelticket vorgängig auf Papier der Grösse DIN A4 gedruckt werden. Das Einzelticket enthält einen Strichcode, welcher am jeweiligen Eingang am Drehkreuz gelesen wird. Der Ticketinhaber ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode in einer lesbaren Art und Weise gedruckt wird. Einzeltickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das Einzelticket darf nicht mehrmals ausgedruckt, verändert, kopiert oder nachgemacht werden. Der erste Ticketinhaber eines print@home-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Einzelticket für weitere Zutritte gesperrt. Wenn mehrere Ausdrucke, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind, können diese Ticketinhaber ohne Anspruch auf Erstattung des Entgelts an den Zugangskontrollen abgewiesen werden. Es gelten die Nutzungs- und Anwendungshinweise auf dem print@home-Ticket. 

2.7.  Lieferung und Gefahrenübergang | Reklamation
Die FC Thun AG liefert mit dem Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr des Ticketinhabers. Der Ticketinhaber ist verpflichtet, die Einzeltickets/Saisonkarten/Packages sofort nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen. Eine Reklamation hat unverzüglich zu folgen. Erfolgt eine Reklamation nicht sofort nach Erhalt des Einzelticket/der Saisonkarte/ des Packages durch den Kunden besteht kein Anspruch mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzelticket/Saisonkarten/Packages. Sowohl die Einzeltickets wie auch die Saisonkarten/Packages tragen einen Strichcode, welcher am jeweiligen Eingang am Drehkreuz gelesen wird. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode nicht beschädigt wird.

2.8.  Umtausch und Rückgabe
Rückgabe oder Umtausch der Saisonkarten, Packages und Einzeltickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei Verschiebung einer Veranstaltung.

2.9.  Verschiebungen von Spielen oder Veranstaltungen
Die FC Thun AG weist darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV), die Swiss Football League (SFL) und die Bewilligungsbehörde der Stadt Thun die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund bitten wir die Ticketinhaber, sich regelmässig auf www.fcthun.ch über allfällige Spielplanänderungen zu informieren. Bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Einzeltickets behalten die Gültigkeit für das neue Spieldatum. Es besteht die Möglichkeit, bereits vollständig bezahlte Einzeltickets (bei direktem Bezug über das Ticketing der FC Thun AG) bis fünf Arbeitstage nach Publikation der Verschiebung auf www.fcthun.ch, spätestens aber bis drei Arbeitstage vor dem neuen Spielbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich Gebühren) zurückzugeben oder unter Verfügbarkeit für ein anderes Spiel umzutauschen. Beim Kauf der Einzeltickets über die Ticketcorner AG, gelten die AGB der Ticketcorner AG (www.ticketcorner.ch).

2.10.  Verlorene Einzeltickets/Saisonkarten/Packages
Verlorene Einzeltickets (bei direktem Bezug über das Ticketing der FC Thun AG) oder Saisonkarten/ Packages können, sofern im Ticketsystem nachvollziehbar, durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat eines Einzelticket wird eine Gebühr von CHF 5.-, für ein Duplikat einer Saisonkarte/Package eine Gebühr von CHF 20.- erhoben.


3.  Übertragbarkeit und Weiterveräusserung von Tickets, Vertragsstrafe 
3.1.  Übertragbarkeit
Die Einzeltickets, Saisonkarten und Packages sind grundsätzlich übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Ticketinhaber verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets, Saisonkarten oder Packages können nur an Personen übertragen werden, welche einen identischen Ermässigungsanspruch haben (z.B. sind Kindertickets nur auf Kinder übertragbar). 

3.2.  Ausweiskontrolle
Bei ermässigten Einzeltickets und/oder Saisonkarten/Packages wird beim Stadioneingang eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Spieltag gilt bei den Einzeltickets als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Bei den Saisonkarten gilt der Saisonkarten-Kauftag als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Ohne gültigen Ausweis wird der Stadionzutritt verweigert.

3.3.  Weiterveräusserung
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel können die Ticketinhaber die Tickets nur zum privaten Gebrauch beziehen. Der Bezug zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung durch die FC Thun AG untersagt. Bei Feststellung, dass der Ticketinhaber ohne Zustimmung Tickets zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräussert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über Internetauktionen), kann die FC Thun AG einen zukünftigen Verkauf verweigern, den Zutritt zum Stadion verwehren sowie ein Stadionverbot aussprechen. Zudem kann jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung mit einer Konventionalstrafe geahndet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.


4.  Zutritt zum Stadion | Ton und Bildaufnahmen
Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion unterliegt der Stadionordnung. Personen oder Personengruppen (zum Beispiel alle Personen eines Sektors), die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände (zum Beispiel UEFA, SFV und SFL) oder von der FC Thun AG  vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen sind oder die als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen weder Tickets erhalten, noch das Stadion betreten. Die Tickets dieser Inhaber werden annulliert, ohne dass daraus ein Anrecht auf Rückerstattung entsteht.

Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der FC Thun AG gestattet. Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist verboten. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Regenschirmen, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Tieren und weiteren gefährlichen Gegenständen ist strikte verboten. Eine detaillierte Liste der verbotenen Gegenstände ist in der Stadionordnung (www.fcthun.ch/stadionordnung) aufgelistet.

Jeder Ticketinhaber muss sich einer Eintrittskontrolle des Sicherheitsdienstes unterziehen. Der Ticketinhaber muss auf Verlangen seine Bekleidungsstücke durchsuchen lassen und dem Sicherheitspersonal Einblick in seine Effekten ermöglichen. Der Ticketinhaber hat beim Betreten des Stadions die Pflicht, dem Sicherheitsdienst und/oder der Polizei die Eintrittskarte vorzuweisen und zur Überprüfung auszuhändigen. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Ticketinhaber von ermässigten Einzeltickets und/oder Saisonkarten (Kinder, Erwachsene U26, AHV/IV, Familien-Zone) müssen sich bei der Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Berechtigungskarte ausweisen können. Ansonsten wird der Zutritt zum Stadion verweigert.

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen – auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und/oder Drogeneinfluss oder wegen Mitführens von Waffen oder von (feuer-)gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheitsdienst ist zudem berechtigt, bei Verdacht Kontrollen im Intimbereich der Person durchzuführen. Bei Weigerung ist die FC Thun AG berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, respektive die Person aus dem Stadion zu verweisen.

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der FC Thun AG oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
 

5.  Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der FC Thun AG und des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten. Dem Ticketinhaber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen abgenommen oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden. Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung kann mit einer Konventionalstrafe geahndet werden. Weitere rechtliche Schritte behält sich die FC Thun AG ausdrücklich vor.


6.  Betreten des Spielfeldes
Das Betreten des Spielfeldes, inklusive Rundgang sowie der technischen Räume ist streng verboten. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bestraft. 


7.  Missbrauch/Sicherheit 
Verstösse gegen die AGB-Ticketing und/oder die Stadionordnung werden mit einem Verweis aus dem Stadion ohne Erstattung des Ticketpreises geahndet. Zudem behält sich die FC Thun AG das Recht vor das Benutzerkonto zu sperren, ein Stadionverbot zu erteilen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Verhängung eines Stadionverbots wird dem betroffenen Ticketinhaber eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 500.- für die Ermittlung des Sachverhalts und den administrativen Aufwand in Rechnung gestellt, sofern diese als angemessen erachtet wird. Die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Einspruch zu erheben, steht dem betroffenen Ticketinhaber offen. Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.


8.  Anwendbares Recht 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen. Die FC Thun AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Ticketinhaber werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert, um die Möglichkeit zu haben, die neuen Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.fcthun.ch/agb sowie auf Anfrage erhältlich. Es gilt schweizerisches Recht.


9.  Datenschutz
Die FC Thun AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Personendaten werden von der FC Thun AG unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu eigenen Werbezwecken (z. B. Newsletter und ähnliche Informationen) verwendet. Diese Daten können ausschliesslich im Rahmen dieses Zwecks an sorgfältig ausgewählte Dritte (z.B. FC Thun Fanshop), weitergegeben werden. Ticketinhaber haben das Recht, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit zu widersprechen, indem sie sich an die FC Thun AG wenden. Die FC Thun AG verpflichtet sich, die Daten der Ticketinhaber verantwortungsvoll und transparent zu behandeln und sie nicht ohne Zustimmung für andere Zwecke zu verwenden.


10. Fast Data Betting rights 
Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.


11.  Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Thun. 


12. Gewinnspiele
Über Gewinnspiele der FC Thun AG wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme aus der Schweiz teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich.


13. Impressum
FC Thun AG
Weststrasse 12
3604 Thun
033 225 18 98
ticketing@fcthun.ch / www.fcthun.ch